AGB
§ 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ibKastl GmbH, Dr.-Seitz-Str. 13a, 82418 Murnau, Deutschland (im Folgenden: „ibKastl“) gelten für sämtliche Geschäfte über die Shopseiten unter www.shopforprocess.com und regeln den Verkauf der „Vertragsprodukte“ sowie die Übertragung von Nutzungsrechten an der "Vertragssoftware" an den „Kunden“.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), nicht an Verbraucher.
- Begriffsbestimmungen
- „Daten“ sind Daten, die der „Kunde“ mit der „Vertragssoftware“ erstellt und/oder mittels den vertragsgegenständlich überlassenen Leistungen und Produkten der ibKastl erhebt, speichert, transportiert, verändert oder löscht.
- „Dokumentation“ ist die Bedienungsanleitung für die „Vertragssoftware“. Sofern sich während der Laufzeit des Vertrags die Bedienung der „Vertragssoftware“ ändern sollte, wird dem „Kunden“ eine geänderte Version der „Vertragssoftware“ zur Verfügung gestellt. Die „Dokumentation“ wird dem „Kunden“ online unter der jeweils in der „Vertragssoftware“ angegebenen Adresse verfügbar gemacht.
- „Dritter“ ist jeder andere, der selbst keine Rechte zur Nutzung der „Vertragssoftware“ hat.
- „Kunde“ ist der jeweilige Nutzer der „Vertragssoftware“, der entweder seinen Angestellten oder seinen berechtigten Mitarbeitern das Programm zur Nutzung überlassen darf. Der „Kunde“ ist für die Einhaltung der Regelungen dieses Vertrags verantwortlich und haftet für Verstöße durch von ihm berechtigte Nutzer wie für eigenes Verschulden.
- „Softwareumgebung“ ist die technische Umgebung, in der die „Vertragssoftware“ ihre vertraglich geschuldeten Leistungen erbringen muss, damit kein Gewährleistungsfall vorliegt. Eine vom „Kunden“ einseitig vorgenommene Änderung der „Softwareumgebung“ kann dazu führen, dass ein technischer Fehler vorliegt, der nicht von der ibKastl zu vertreten ist. Im Zweifelfall sind die von der ibKastl zur „Softwareumgebung“ gemachten Angaben einzuhalten.
- „Vertragsprodukte“ bezeichnet die im Shop unter www.shopforprocess.com angebotenen Hardwareprodukte und Bücher, die „Vertragssoftware“, Skripte und sonstige codebasierte Produkte sowie Dienstleistungspakete.
- „Vertragssoftware“ bezeichnet die im Shop unter www.shopforprocess.com angebotenen Softwareprodukte nebst Dokumentation.
§ 2 Vertragsbestandsteile und Abwehrklausel
- Vertragsbestandteile sind die mit dem „Kunden“ im Rahmen der Bestellung der „Vertragsprodukte“ getroffenen individuellen Vertragsabreden sowie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Sofern für einzelne „Vertragssoftware“ anderer Hersteller als der ibKastl weitere Nutzungsbedingungen durch diese Hersteller dem „Kunden“ auferlegt werden sollen, wird ibKastl dem „Kunden“ diese weitergehenden Nutzungsbedingungen bei Vertragsschluss zugänglich machen.
- Sofern der „Kunde“ Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des „Kunden“ Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
- Über die Übersichtsseiten zu einzelnen Produktgruppen gelangt der „Kunde“ zu den einzelnen Artikelbeschreibungen der „Vertragsprodukte“. In der Artikelansicht können detaillierte Produktinformationen und -beschreibungen sowie Lieferfristen abgerufen werden. Dienstleistungen kann der „Kunde“ entweder im Bundle mit einzelnen „Vertragsprodukten“ buchen, z.B. zur Einrichtung einer „Vertragssoftware“; oder der „Kunde“ bucht freie Dienstleistungspakete für ein bestimmtes Stundenkontingent. Der genaue Umfang der Dienstleistungen sowie der Zeitpunkt der Erbringung dieser Leistungen unterliegen der einzelvertraglichen Vereinbarung der Parteien. Außerdem enthält die Artikelansicht Angaben zum Preis des Artikels bzw. Dienstleistungspakets.
- ibKastl akzeptiert eine Reihe verschiedener Zahlungswege (Zahlung per PayPal, Rechnung, Sofortüberweisung oder Vorkasse). Wenn und soweit für einzelne dieser Zahlungswege Gebühren oder Kosten für den „Kunden“ anfallen, werden diese Kosten in der Artikelbeschreibung jeweils ausgewiesen.
- Der „Kunde“ hat die Möglichkeit, den betrachteten Artikel über einen Klick auf die entsprechende Schaltfläche in den „Warenkorb“ zu legen. Die dort erscheinende Ansicht zeigt dem „Kunden“ nochmals detaillierte Preisinformationen sowie einen Hinweis darauf, ob der ausgewählte Artikel aktuell lieferbar ist oder nicht. Ist der Artikel als nicht lieferbar gekennzeichnet, verlängert sich die Lieferfrist möglicherweise erheblich.
- Der „Kunde“ kann durch einen weiteren Klick auf die entsprechende Schaltfläche „Zur Kasse gehen“. Registrierte Nutzer können sich mit ihrem Profil anmelden. Alle übrigen Nutzer müssen sich zur Abwicklung der Bestellung registrieren. Die Registrierung erfordert die – teils optionale – Eingabe von:
- Persönlichen Daten des Ansprechpartners (Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse)
- Firmendaten (Firmenname, USt-ID, Anschrift)
- Passwortvergabe
- Nähere Informationen hierzu bietet der Datenschutzhinweis der ibKastl.
- Nach erfolgter Registrierung erhält der „Kunde“ die Möglichkeit, die gewünschte Liefer- und Zahlungsmethode auszuwählen. Sofern hierfür Kosten anfallen, werden diese an dieser Stelle nochmals ausgewiesen und der ausgewiesene Gesamtpreis entsprechend angepasst.
- Nach dieser Auswahl erhält der „Kunde“ nochmals die Möglichkeit, sämtliche Eingaben zu überprüfen und erforderlichenfalls zu korrigieren. Hierzu können die einzelnen Angaben durch Klicken auf die jeweilige Schaltfläche „Ändern“ bearbeitet werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, über die „Rückwärts“-Schaltfläche des Browsers die zuvor getätigten Eingaben zu verändern.
- Nach der Bestätigung der Eingaben werden dem „Kunden“ diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Daten-schutzbestimmungen der ibKastl zugänglich gemacht und zum Download zwecks Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt.
- Erst mit einem Klick auf die Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen“ erklärt der „Kunde“ verbindlich, die bestellten „Vertragsprodukte“ erwerben zu wollen. ibKastl wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per Email an die bei der Bestellung angegebene Adresse bestätigen. Zusammen mit der Empfangsbestätigung werden dem Kunden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die erforderlichen Produktinformationen nochmals als PDF-Anhang bzw. im Text der E-Mail übermittelt.
- Sodann werden mit gesonderter E-Mail dem „Kunden“ gegenüber die Annahme seines auf Abschluss des Vertrags gerichteten Angebots erklärt. Im Falle der Bestellung von „Vertragssoftware“, Skripten oder sonstigen codebasierten Produkten enthält diese E-Mail auch die erforderlichen Lizenzschlüssel in Form von Downloadlinks.
§ 4 Vertragssprache und Speicherung des Vertragstextes
- Vertragssprache ist Deutsch
- Die Vertragsdokumente werden von ibKastl innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und dem „Kunden“ auf entsprechende Anfrage hin auch nach Vertragsschluss zugänglich gemacht.
§ 5 Vertragsgegenstand und Gefahrübergang
- Vertragsgegenstand sind ausschließlich die im Vertrag bezeichneten „Vertragsprodukte“ mit den in der Artikelbeschreibung, bzw. – im Falle, dass es sich um „Vertragssoftware“ handelt – zusätzlich der „Dokumentation“ und/oder der Leistungsbeschreibung angegebenen Eigenschaften, Merkmalen, Verwendungszwecken und Nutzungsmöglichkeiten. Darstellungen in Testprogrammen, sonstige Produkt- oder Projektbeschreibungen, auch im Internet, sind ausdrücklich keine Beschreibungen der Produktbeschaffenheit i.S.d. § 434 BGB – dies schon deshalb nicht, weil die „Vertragsprodukte“ ständiger Anpassung unterliegen, sodass Änderungen und Irrtümer dort vorbehalten sind und sich auch die Angaben ebenso auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.
- Die inhaltliche Gestaltung und Übertragung der Nutzungsrechte an der „Vertragssoftware“, an Skripten und sonstigen codebasierten Produkten regelt sich nach den weiteren Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Die zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an der „Vertragssoftware“ gehen erst mit der vollständigen und vorbehaltslosen Zahlung des Kaufpreises über oder im Falle einer Minderung erst mit dem Zeitpunkt über deren Zustimmung seitens ibKastl auf den „Kunden“ über. Die Nutzung wird bis zu diesem Zeitpunkt geduldet, kann aber jederzeit widerrufen werden.
- Entsprechend der Bestellung installiert der „Kunde“ die „Vertragssoftware“, die Skripten oder sonstige codebasierte Produkte und alle nachfolgenden Releases selbst, oder ibKastl installiert die vorgenannten Produkte beim „Kunden“ vor Ort.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs der „Vertragsprodukte“ geht mit der Übergabe an den von ibKastl zur Auslieferung an den „Kunden“ mit kaufmännischer Sorgfalt ausgewählten Lieferanten auf den „Kunden“ über; dies gilt nicht, wenn sich ibKastl gegenüber dem „Kunden“ zum Einbau bzw. zur Installation der „Vertragsprodukte“ verpflichtet hat. Hinsichtlich der „Vertragssoftware“, Skripten und sonstige codebasierte Produkte gilt die vorstehende Bestimmung mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Übergabe der Zeitpunkt der Übermittlung des Downloadlinks an den „Kunden“ tritt.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Bestellung. Die in der Artikelübersicht genannten Beträge sind Nettobeträge und zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu zahlen.
- Zahlungen unter Vorbehalt oder Teilzahlungen gelten nicht als Erfüllung. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der „Kunde“ rechtzeitig berechtigte Mängel an den „Vertragsprodukten“ geltend macht, diese in reproduzierbarer Weise belegt und sich auf sein Recht auf Minderung der Zahlungsverpflichtung beruft.
- Die Kosten für die Beistellungen durch den „Kunden“ wie insbesondere Anbindung des „Kunden“ an Datennetze (durch z.B. Deutsche Telekom AG oder andere Carrier) sind nicht Bestandteil dieses Vertrages.
- Nimmt der „Kunde“ am Lastschriftverfahren teil, hat er dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Schlägt der Forderungseinzug fehl (z.B. im Falle einer Rücklastschrift), so hat der „Kunde“ ibKastl die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten, soweit er das Fehlschlagen zu vertreten hat. Ein Entzug der Einzugsermächtigung oder eine Rückbelastung der eingezogenen Beträge führt zur sofortigen Sperrung des „Kunden“.
- Der „Kunde“ ist verpflichtet, das Entgelt zu zahlen, das durch die befugte oder unbefugte Nutzung des Zugangs zu dem Online-Shop durch „Dritte“ entstanden ist, es sei denn, er hat die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten.
- Der Kunde kann nur mit von ibKastl unbestrittenen oder mit solchen Forderungen aufrechnen, über deren Bestehen eine rechtskräftige Entscheidung gefällt wurde.
§ 7 Untersuchungs- und Rügepflicht des „Kunden“ / Gewährleistung
- Sofern der „Kunde“ Kaufmann ist, hat er die „Vertragsprodukte“ unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu überprüfen und eventuelle Mängel gegenüber ibKastl unverzüglich anzuzeigen, § 377 HGB. Unterlässt er die Untersuchung oder rügt der „Kunde“ einen offensichtlichen Mangel nicht, entfallen die Gewährleistungsrechte hinsichtlich solcher Mängel.
- Bei Bestehen eines Mangels hat ibKastl zunächst das Recht nachzubessern; als Mangelbeseitigung gilt es auch, wenn ibKastl dem „Kunden“ durch Lieferung neuer „Vertragssoftware“ zumutbare Ersatzlösungen bereitstellt, die die Auswirkungen des Mangels vermeiden, wenn deren Einsatz dem „Kunden“ zumutbar ist. Erst nachdem eine angemessene Anzahl von Nachbesserungsversuchen innerhalb angemessener Zeit fehlgeschlagen ist, hat der „Kunde“ das Recht, die Minderung zu erklären, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu fordern.
- Im Falle des Bestehens eines Mangels, der die Funktionsfähigkeit bzw. Gebrauchstauglichkeit der „Vertragsprodukte“ nur unwesentlich einschränkt, ist das Recht des „Kunden“ zur Rückgängigmachung des Vertrages oder zur Geltendmachung von Schadensersatz ausgeschlossen. Das Recht auf Minderung bleibt unbenommen.
- Rechtsmängel: Behaupten „Dritte“ Ansprüche, die der vertraglichen Nutzung der „Vertragssoftware“ entgegenstehen, unterrichtet der „Kunde“ ibKastl unverzüglich. Er ermächtigt ibKastl hiermit, die Auseinandersetzung mit dem „Dritten“ gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. ibKastl ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den „Kunden“ von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf einem pflichtwidrigen Verhalten des „Kunden“ beruhen.
- Die Kompatibilität der „Vertragssoftware“ zu bestehenden Hard- wie auch Softwarekonfigurationen des „Kunden“ wird nur zu der ausdrücklich in der Artikelbeschreibung bzw. der „Dokumentation“ genannten „Systemumgebung“ gewährleistet. ibKastl übernimmt grundsätzlich keine Haftung für die Kompatibilität der „Vertragssoftware“ zu anderen Hardware- oder Softwarekonfigurationen des „Kunden“, die nach der Bestellung durch den „Kunden“ geändert wurden. Ebenso wenig wird eine Haftung für die Kompatibilität von Systemen gewährleistet, die eventuell gleichzeitig mit der Leistung der ibKastl beim „Kunden“ durch andere Lieferanten in Betrieb genommen werden. Abweichungen sind gesondert zu vereinbaren. Sofern der „Kunde“ ohne Zustimmung der ibKastl die für die ordnungsgemäße Funktion der „Vertragssoftware“ und/oder Hardware erforderliche „Systemumgebung“ nach Vertragsschluss ändert, trägt der „Kunde“ die Beweislast dafür, dass der Schaden nicht durch die Veränderung der „Systemumgebung“ verursacht wurde. Das Gleiche gilt, wenn der „Kunde“ die gelieferte „Vertragssoftware“ selbst geändert hat.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der „Vertragsprodukte“, im Falle von „Vertragssoftware“ ab dem Zeitpunkt, in dem dem „Kunden“ der Link für den Download der „Vertragssoftware“ übermittelt wurde. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden und/oder infolge der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit geltend gemacht werden und/oder aus der Verletzung einer Garantiezusage resultieren.
§ 8 Haftung für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche
- Die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ist ausgeschlossen, wenn ohne Zustimmung der ibKastl Änderungen an den „Vertragsprodukten“, insbesondere an der „Vertragssoftware“ oder der „Softwareumgebung“ vorgenommen werden, es sei denn, der „Kunde“ weist nach, dass die Änderungen keine für ibKastl unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben.
- Die Haftung der ibKastl für Datenverluste und weitere daraus erwachsende Schäden ist, wenn es der „Kunde“ unterlassen hat, die „Daten“ nach einem dem jeweils aktuellen Stand der Technik in angemessenen Abständen zu sichern, auf denjenigen Schaden begrenzt, der im Falle einer ordnungsgemäßen Datensicherung entstanden wäre. Dies gilt nicht, wenn der „Kunde“ ibKastl mit der Datensicherung beauftragt hat.
- Unbeschadet dessen ist die Haftung der ibKastl für Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sowie für Aufwendungsersatzansprüche, die auf einer mangelhaften Leistung der ibKastl beruhen, auf den typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadensumfang beschränkt. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die aus einer Verletzung von Leib oder Leben oder Garantiezusagen geltend gemacht werden; oder die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben ebenfalls unberührt.
- Schadensersatzansprüche des „Kunden“ gleich welcher Art sowie Aufwendungsersatzansprüche, die auf einer mangelhaften Leistung der ibKastl beruhen, verjähren binnen eines Jahres nach Auftreten des Schadens und dessen Kenntnis. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die aus einer Verletzung von Leib oder Leben oder Garantiezusagen geltend gemacht werden; oder die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben ebenfalls unberührt.
§ 9 Nutzungsrechte an der „Vertragssoftware“
- Die Übertragung von Nutzungsrechten an der „Vertragssoftware“ erfolgt lediglich in dem nachfolgend beschriebenen Umfang. Zur vorübergehenden und dauerhaften Vervielfältigung der „Vertragssoftware“ ist der „Kunde“ nur insoweit berechtigt, als dies für den vertragsmäßigen Gebrauch notwendig ist. Nutzungsrechte an der „Vertragssoftware“ werden gemäß der Artikelbeschreibung entweder nutzerbezogen oder unternehmensbezogen eingeräumt.
- Im Fall der Einräumung unternehmensbezogener Nutzungsrechte (sog. Firmenlizenz) gilt, dass der „Kunde“ die „Vertragssoftware“ im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit auf beliebig vielen Datenspeichern vervielfältigen darf. Die Anzahl der Vervielfältigungsrechte sowie die Anzahl der simultan zugriffsberechtigten Nutzer sind in diesem Fall nicht beschränkt.
- Im Fall der Einräumung nutzerbezogener Nutzungsrechte gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
- Die Anzahl der Rechte, die den „Kunden“ zur Vervielfältigung berechtigen, ergibt sich aus der Bestellung
- Werden keine besonderen Vereinbarungen getroffen, so darf die „Vertragssoftware“ einmal permanent auf einem Datenspeicher vervielfältigt werden und jeweils nur einmal in den Arbeitsspeicher eines Rechners. Es werden keine anderen Nutzungsrechte übertragen. Es werden nur einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte übertragen. Die Rechte werden – vorbehaltlich vollständiger Kaufpreiszahlung (§ 5 Abs.3) – zeitlich unbeschränkt übertragen.
- Ist die Nutzung der „Vertragssoftware“ auf dem Rechner zeitweise wegen eines Defekts, Reparatur- oder Wartungsarbeiten nicht möglich, so ist der „Kunde“ berechtigt, die „Vertragssoftware“ übergangsweise auf einem anderen Rechner zu installieren. Bei einem dauerhaften Wechsel des Rechners darf der „Kunde“ die „Vertragssoftware“ auf dem anderen Rechner nur dauerhaft vervielfältigen, wenn die „Vertragssoftware“ auf dem zuvor verwendeten Rechner vollständig gelöscht wurde.
- Die zeitgleiche Mehrfachnutzung der „Vertragssoftware“, insbesondere im Rahmen eines Netzwerkes, ist unzulässig, es sei denn, ibKastl stimmt diesbezüglich ausdrücklich zu. ibKastl kann seine Zustimmung von der Entrichtung einer zusätzlichen Vergütung abhängig machen.
- Die Nutzung der „Vertragssoftware“ im SaaS/ASP bedarf der gesonderten Zustimmung durch ibKastl. Es werden keine Rechte zur Zugänglichmachung der „Vertragssoftware“ über öffentliche Datennetze übertragen (§ 69 c Nr.4 UrhG).
- Die Dekompilierung ist generell unzulässig und eine Straftat. Sie kann zulässig sein, sofern auf keine andere Art und Weise als durch die Dekompilierung die störungsfreie Programmnutzung möglich ist. Für die Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier Benutzbarkeit durch den Schutzmechanismus trägt der „Kunde“ die Beweislast.
- Sofern eine Dekompilierung zur Herstellung der Schnittstelleninteroperabilität vorgenommen werden soll, hat der „Kunde“ zuvor die notwendigen Informationen bei ibKastl zu erfragen. Dekompilierungen dürfen nur dann kommerziell arbeitenden Dritten übertragen werden, die in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis mit ibKastl stehen, wenn ibKastl die gewünschten Programmänderungen oder Fehlerbehebungen nicht gegen ein angemessenes Entgelt vornehmen will oder kann. ibKastl ist eine hinreichende Frist zur Prüfung der Auftragsübernahme einzuräumen sowie der Name des Dritten mitzuteilen.
- Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.
§ 10 Obliegenheiten des „Kunden“
Der „Kunde“ hat – insbesondere im Rahmen der Verhütung und Verminderung möglicherweise entstehender Schäden – nachfolgende Obliegenheiten zu beachten:
- Der „Kunde“ wird den unbefugten Zugriff „Dritter“ auf die „Vertragssoftware“ sowie die „Dokumentation“ durch geeignete Vorkehrungen verhindern.
- Der „Kunde“ wird sich regelmäßig, mindestens aber einmal monatlich, auf der Internetseite unter der URL www.shopforprocess.com über das Vorhandensein neuer Releases für die „Vertragssoftware“ erkundigen, oder er wird den Newsletter der ibKastl abonnieren, der über neue Releases informiert. Außerdem ist den von der ibKastl dort genannten Hinweisen nachzukommen, um das Entstehen von Fehlern zu verhindern.
- Der „Kunde“ wird alle „Daten“, die mit der „Vertragssoftware“ verarbeitet werden, in Form einer Sicherungskopie bereithalten, welche eine Rekonstruktion verlorener „Daten“ mit vertretbarem Aufwand ermöglicht, und regelmäßig Datensicherungen vornehmen.
- Der „Kunde“ wird bei Fehlermeldungen die aufgetretenen Symptome sowie die System- und Hardwareumgebung beobachten und – ggf. unter Verwendung von ibKastl gestellter Formulare – ibKastl einen Fehler unter Angabe von für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen, beispielsweise Anzahl der betroffenen User, Schilderung der System- und Hardwareumgebung sowie ggf. simultan geladener Drittsoftware und Unterlagen, melden.
- Sollte es bei der Nutzung der „Vertragssoftware“ zu Störungen kommen, so wird der „Kunde“ ibKastl von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Der „Kunde“ soll dazu die Funktion „Problem melden“ auf der Webseite der ibKastl www.shopforprocess.com nutzen und das dort hinterlegte Formular vollständig ausfüllen, um eine möglichst schnelle und reibungslose Bearbeitung der Fehlermeldung zu ermöglichen. Sollte deren Verwendung nicht möglich oder dem „Kunden“ im Einzelfall unzumutbar sein (z.B. wegen der auftretenden Störung selbst), so ist eine Störungsmeldung auch per E-Mail an die Adresse info@ibkastl.de möglich. In jedem Fall muss eine Störungsmitteilung des „Kunden“ folgende Informationen beinhalten:
- Kundenname,
- Leistungsort (Straße, Nummer, PLZ, Ort),
- Rechnungsnummer
- Beschreibung der Störung (sporadisch, also wiederkehrende kurze Störungen, oder permanent, also ein dauerhaft auftretendes Problem),
- Leistungsbeeinträchtigung mit Nennung eines Beispiels
- Der „Kunde“ ist gehalten, nur Internetbrowser zu verwenden, die dem bewährten und anerkannten Stand der Technik entsprechen.
- Der „Kunde“ wird die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten gegenüber „Dritten“ geheim halten und sicher vor dem Zugriff durch „Dritte“ aufbewahren, so dass ein Missbrauch der Daten durch „Dritte“ für den Zugang unmöglich ist. Das persönliche Passwort ist mindestens einmal pro Jahr zu ändern. Dritte, die die IT-Systeme des „Kunden“ mit dessen Wissen und Wollen nutzen, sind zu einer Änderung des Passworts nicht befugt. Verstößt der „Kunde“ gegen diese Pflicht, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz der ibKastl entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung der ibKastl von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, ibKastl von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche der ibKastl, insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
§ 11 Datenschutz
- Der „Kunde“ erklärt sich damit einverstanden, dass ibKastl auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen die erforderlichen Daten erhebt, verarbeitet und nutzt. Nähere Informationen hierzu bietet der Datenschutzhinweis der ibKastl.
- Für die Vertragsabwicklung darf ibKastl die dazu erforderlichen personenbezogenen Daten (Bestandsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen. Hierzu gehören Name, Anschrift und Telefonnummer des „Kunden“, außerdem seine für die Teilnahme am Lastschriftverfahren notwendigen Kontoangaben.
- Der „Kunde“ hat jederzeit das Recht, Auskunft über Umfang und Inhalt der von ihm gespeicherten, personenbezogenen Daten zu erhalten.
- Sofern im Rahmen der Durchführung von Wartungs- und Inspektionsarbeiten die Möglichkeit besteht, dass ibKastl mit personenbezogenen Daten von Mitarbeitern oder Kunden des „Kunden“ in Kontakt kommt oder ein anderer Sachverhalt besteht, durch den ein Tatbestand gemäß § 11 Abs. 2 BDSG entsteht, gelten die Regelungen der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung.
§ 12 Höhere Gewalt
- Wird die ibKastl an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert, die sie trotz der ihr zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kann, z.B. bei Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung, sei es, dass diese Umstände im Bereich der ibKastl oder im Bereich ihrer Subunternehmer eintreten, verlängert sich, wenn die Leistung nicht endgültig unmöglich wird, die Frist für die Erbringung der Leistung in angemessenem Umfang, maximal aber um die Zeitspanne von acht Wochen. Ist eine Leistung auch nach Ablauf der vorgenannten Frist wegen desselben ununterbrochen andauernden Ereignisses höherer Gewalt ausgeschlossen, so gilt dieses als unmöglich.
- Wird durch die oben genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird ibKastl von ihren Leistungsverpflichtungen befreit. Das Recht des „Kunden“, den Vertrag zu kündigen/vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm anderenfalls unzumutbare Nachteile entstehen, bleibt unberührt.
§ 13 Allgemeines
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt werden.
- Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen ibKastl erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn ibKastl hierfür ihre schriftliche Zustimmung erteilt.
- Der „Kunde“ darf Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der ibKastl an Dritte abtreten; § 354a HGB bleibt unberührt. ibKastl ist berechtigt, den Vertrag insgesamt oder einzelne Leistungen auf mit ihr verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG abzutreten.
- Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschlands mit Ausnahme der Vorschriften des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
- Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Verwalter öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, München als Gerichtsstand vereinbart.